
Wird eine Sache zur Nutzung gemietet, so ist kann der Vermieter nicht die direkte Gewalt über die Sache ausüben. Er überträgt dies dem Mieter. Der Vermieter ist somit kein direkter Besitzer mehr, sondern lediglich der mittelbare Besitzer der Sache. Vgl. dazu unmittelbarer Besitz.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Wird eine Sache zur Nutzung gemietet, so ist kann der Vermieter nicht die direkte Gewalt über die Sache ausüben. Er überträgt dies dem Mieter. Der Vermieter ist somit kein direkter Besitzer mehr, sondern lediglich der mittelbare Besitzer der Sache. Vgl. dazu unmittelbarer Besitz.
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english: indirect/ constructive possession Der Mittelbare Besitz ist ein Begriff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er bezeichnet ein Rechtsverhältnis, das eine Person zeitlich begrenzt zum Besitz berechtigt oder verpflichtet. Eine solche Konstellation bezeichnet man auch als Besitzmittlungsverhältnis. Beispiele dafür sind z.B. Miete, Pacht oder di...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Wenn jemand einem anderen auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses - Miete, Pacht, Leihe, Gebrauchsüberlassung, Niessbrauch - eine Sache überlässt, so bleibt Letzterer solange mittelbarer Besitzer der Sache, bis ihm Ersterer als unmittelbarer Besitzer den Besitz mitteilt, somit der eine für den anderen besitzt. Im Bankverkehr : Besitzkon...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/mittelbarer-besitz/mittelbarer-bes
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